Datenschutzerklärung
Elektronische Plattform für Erwachsenenbildung in Europa ("EPALE")
Hinweis zum Datenschutz
Die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ("EACEA") verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre zu schützen. Alle personenbezogenen Daten werden im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 2018/1725 über den Schutz personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ("Datenschutzverordnung") behandelt[1].
Der folgende Datenschutzhinweis beschreibt die Grundsätze, nach denen die EACEA die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen innerhalb der Elektronischen Plattform für Erwachsenenbildung in Europa ("EPALE") erhebt, verwaltet und verwendet. EPALE ist eine europäische, mehrsprachige, offene Mitgliedergemeinschaft von Fachleuten der Erwachsenenbildung, einschließlich Erwachsenenbildnern und Trainern, Beratungs- und Unterstützungspersonal, Forschern und Akademikern sowie politischen Entscheidungsträgern. Sie bietet eine Plattform, auf der die bei EPALE registrierten Mitglieder kommunizieren und zusammenarbeiten können.
- Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich (für die Verarbeitung Verantwortlicher)?
Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur, BE-1049 Brüssel.
Die für die Verarbeitung zuständige Person ist der Leiter des Referats A.6 Plattformen, Studien und Analysen.
E-Mail: EACEA-EPLUS-EPALE@ec.europa.eu
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Obligatorische Daten
- Vorname und Nachname
- Land E-Mail Adresse
Optionale Daten auf Ebene des Benutzerprofils
- Verwandte thematische Bereiche von Interesse
- Interessante Funktionen auf der Website (z. B. Partnersuche)
- Online-Aktivität
- Foto
- Geschlecht
- Rufnummer
- Stadt
- Kurzer Lebenslauf
- Berufsbezeichnung
- Organisation
- Beruf / Rolle
- Profile in sozialen Medien
- Verwendete Sprache(n)
Freiwillige personenbezogene Daten, die von den Nutzern selbst in den kollaborativen Bereichen und Beiträgen (z. B. Blogs, Nachrichten usw.) angegeben werden:
- Kommentare in Diskussionen
- Im Ressourcenzentrum veröffentlichte Kommentare oder Lehrmaterialien
- Kommentare oder Lehrmaterial, das in der geschlossenen Gruppe der Nationalen Koordinierungsstellen (NSS) (nur für NSS und den zentralen Unterstützungsdienst zugänglich) und in anderen privaten und öffentlichen Gruppen veröffentlicht wird
- Dateien, Bilder, Videos und Blogbeiträge
- Meldungen in der Partnersuchfunktion
Fakultative personenbezogene Daten, die bei Online-Veranstaltungen auf freiwilliger Basis übermittelt werden
Stimme und Bilder von Teilnehmern, die sich freiwillig entscheiden, ihr Mikrofon und ihre Kamera einzuschalten, um an den Diskussionen teilzunehmen
- Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten?
Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist der Betrieb der EPALE-Plattform und der mobilen Anwendung sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
Die personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Tätigkeiten der Zentralen Koordinierungsstelle (CSS) durchzuführen, einschließlich:
- Einrichtung und Verwaltung der Benutzerkonten auf der EPALE-Plattform und der mobilen Anwendung.
- Schutz der Website vor bösartigen Aktivitäten.
- Sicherstellung der Qualität der Online-Inhalte (z. B. Überwachung und Validierung von Veröffentlichungen auf der EPALE-Plattform).
- Organisation und Verwaltung von Online-Veranstaltungen (einschließlich Live-Streaming und/oder Aufzeichnung, falls erforderlich) und/oder physischen Veranstaltungen.
- Information der Nutzer über EPALE-Aktivitäten durch einen Newsletter (wenn Nutzer sich bei EPALE registrieren, können sie sich auch für den EPALE-Newsletter anmelden).
- Weitergabe von Nutzerdaten an die nationalen Koordinierungsstellen (NSS), damit die Nutzer für nationale EPALE-Aktivitäten kontaktiert werden können (z. B. nationale Newsletter, Teilnahme an Kursen, Seminaren, Workshops, Konferenzen). Die Nutzer müssen bei der Registrierung ihr Einverständnis geben, dass ihre nationale Koordinierungsstellesie per E-Mail kontaktieren darf, um Informations- und Werbematerial über EPALE zu verbreiten.
- Ermöglichung der Interaktion und Vernetzung zwischen den Mitgliedern der EPALE-Gemeinschaft über das interne Nachrichtensystem, das keine Weitergabe sensibler Daten zulässt.
- Identifizierung neuer Nutzerbedürfnisse und Verbesserung der Qualität/Funktionalität der EPALE-Plattform.
Statistische Analysen durchführen.
- Wer hat Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten und an wen werden sie weitergegeben?
Der Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten kann den folgenden Empfängern auf einer Need-to-know-Basis gewährt werden:
- Bevollmächtigte Bedienstete der EACEA und der Europäischen Kommission, Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur (GD EAC) und Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Integration (GD EMPL).
- Bevollmächtigte Mitarbeiter von Tremend Software Consulting Srl und Lai-Momo Società Cooperative Sociale (beide Einrichtungen fungieren als Datenverarbeiter der EACEA).
- EPALE National Support Services (NSS), die dafür zuständig sind, EPALE bei den lokalen und nationalen Interessenvertretern bekannt zu machen und den Kontakt zu ihnen zu halten. Jeder NSS erhält die persönlichen Daten der Nutzer seines jeweiligen Landes, wenn die Nutzer bei der Registrierung damit einverstanden sind.
- Registrierte Nutzer: Informationen, die von den registrierten Nutzern in den geschlossenen Gruppen, Blogs usw. veröffentlicht werden, sind für die anderen Teilnehmer dieser Gruppen sichtbar.
- Die breite Öffentlichkeit für Aufzeichnungen und/oder Live-Streaming von Veranstaltungen auf der EPALE-Plattform.
Darüber hinaus können Daten an Behörden weitergegeben und von diesen Behörden unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften je nach dem Zweck der Verarbeitung verarbeitet werden, wozu unter anderem auch die Weitergabe von Daten gehört:
- Der Europäische Gerichtshof oder ein nationaler Richter sowie die Anwälte und Bevollmächtigten der Parteien im Falle eines Gerichtsverfahrens;
- Die zuständige Anstellungsbehörde im Falle eines Antrags oder einer Beschwerde gemäß Artikel 90 des Statuts;
- OLAF im Falle einer Untersuchung, die in Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 durchgeführt wird;
- Der Interne Auditdienst der Kommission im Rahmen der ihm durch Artikel 118 der Haushaltsordnung und durch Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 übertragenen Aufgaben;
- IDOC im Einklang mit dem Beschluss C(2019)4231 der Kommission vom 12. Juni 2019 mit allgemeinen Durchführungsbestimmungen für die Durchführung von Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren und dem Beschluss (EU) 2019/165 der Kommission vom 1. Februar 2019 zur Festlegung interner Vorschriften für die Unterrichtung betroffener Personen und die Einschränkung bestimmter ihrer Datenschutzrechte im Rahmen von Verwaltungsuntersuchungen, Vorverfahren in Disziplinarangelegenheiten, Disziplinarverfahren und Verfahren zur vorläufigen Dienstenthebung;
- Der Rechnungshof im Rahmen der Aufgaben, die ihm durch Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 übertragen wurden;
- Der Europäische Bürgerbeauftragte im Rahmen der Aufgaben, die ihm durch Artikel 228 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union übertragen wurden;
- Die Europäische Staatsanwaltschaft im Anwendungsbereich von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Die personenbezogenen Daten der registrierten Nutzer werden an bestimmte NSS weitergegeben, die ihren Sitz außerhalb der EU/des EWR in den folgenden Drittländern haben: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien und Türkei, wenn der Nutzer bei der Registrierung seine ausdrückliche Zustimmung zur Weitergabe seiner Daten an den lokalen NSS gemäß Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung gegeben hat.
Bitte beachten Sie, dass die EU für diese Länder keinen Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 47 der Verordnung (EU) 2018/1725 gefasst hat, der bescheinigt, dass Ihre personenbezogenen Daten nach der Übermittlung in dem Bestimmungsdrittland ein angemessenes Schutzniveau genießen. Daher hängt das Schutzniveau Ihrer übermittelten personenbezogenen Daten von den Gesetzen oder Praktiken dieses Drittlandes ab, und infolgedessen sind Ihre Rechte in Bezug auf den Datenschutz möglicherweise nicht gleichwertig mit denen in einem EU-/EWR-Land oder einem Land mit einem Angemessenheitsbeschluss.
Die NSS sind im Rahmen einer mit der Agentur unterzeichneten Finanzhilfevereinbarung an Datenschutzklauseln gebunden, insbesondere in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und die technischen und organisatorischen Sicherheitsanforderungen. Die Nutzer können ein Exemplar dieser Klauseln anfordern, indem sie sich an den in Abschnitt 1. genannten für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Die vollständige und aktualisierte Liste dieser Länder sowie aller NSS finden Sie auf der entsprechenden Seite (https://ec.europa.eu/epale/en/nss).
Wie bereits erwähnt, können die von den registrierten Nutzern veröffentlichten Informationen von anderen Nutzern eingesehen werden, von denen einige außerhalb der EU/des EWR ansässig sein könnten.
- Wie lange bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten auf?
- Verkehrsdaten, Datenprotokolle und Serverdaten werden ab dem 31. Oktober 2019 für 3 Jahre aufbewahrt.
- Kontaktinformationen: 2 Jahre nach dem letzten Login des Nutzers kann sein Profil deaktiviert werden. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist wird eine Benachrichtigung an den Nutzer geschickt, um ihn über die bevorstehende Profildeaktivierung zu informieren. Der Nutzer kann beantragen, dass sein Konto aktiv bleibt. Andernfalls wird sein/ihr Profil dauerhaft deaktiviert. Alle Informationen werden dann anonymisiert.
- Öffentliche und private Gruppen: Nach 2 Jahren der Inaktivität kann eine öffentliche und/oder private Gruppe deaktiviert werden. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist wird eine Benachrichtigung an den Gruppenadministrator geschickt, um ihn über die bevorstehende Deaktivierung zu informieren. Der Gruppenadministrator kann beantragen, dass die Gruppe aktiv bleibt, andernfalls wird sie endgültig deaktiviert. Nach der Deaktivierung sind keine Daten der betreffenden Gruppe mehr auf EPALE sichtbar.
- Falls Nutzer um die Deaktivierung ihres Profils bitten oder das Profil automatisch deaktiviert wird, sind die Daten für andere EPALE-Nutzer nicht sichtbar. Die Daten werden nur in einer anonymen Form gespeichert, die keine persönliche Identifizierung zulässt. Wenn Nutzer mit einem deaktivierten Profil die Plattform weiter nutzen wollen, müssen sie sich erneut registrieren. Die Daten stehen ausschließlich für Forschungs- und Überwachungszwecke der EACEA, der Europäischen Kommission, den NSS und Forschern zur Verfügung, die der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ausdrücklich zugelassen hat.
- Daten, die sich auf die Anmeldung zu Online-Veranstaltungen beziehen, werden für 6 Monate nach Abschluss der Veranstaltung aufbewahrt. Informationen, die die betroffenen Personen identifizieren, können zu historischen, statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken länger aufbewahrt werden, sofern die entsprechenden Garantien vorhanden sind. Aufzeichnungen von Online-Workshops werden 2 Jahre lang online aufbewahrt, bevor sie gelöscht werden.
- Die personenbezogenen Daten der Redner, einschließlich der Aufzeichnungen von per Web-Stream übertragenen Plenarsitzungen, werden 4 Jahre lang online aufbewahrt, bevor sie gelöscht werden. Dies ermöglicht es der Öffentlichkeit und allen interessierten Personen, frei auf die entsprechenden Inhalte zuzugreifen und/oder sie erneut anzusehen.
- Blogbeiträge, im Ressourcenzentrum eingestellte Bildungsmaterialien und in den Praxisgemeinschaften eingereichte Dateien, Bilder und Videos werden maximal 5 Jahre lang auf der EPALE-Plattform gespeichert.
- Nachrichten und Kommentare von Nutzern sowie Dateien, Bilder, Videos und Blogeinträge, die in den kollaborativen Bereichen und geschlossenen Gruppen eingereicht werden, werden für maximal 5 Jahre auf der EPALE-Plattform gespeichert. Dazu gehören auch Nachrichten und personenbezogene Daten in der Partnerschaftssuchmaschine
Die auf der Website veröffentlichten Nachrichten und Veranstaltungen werden für maximal 2 Jahre auf der EPALE-Plattform gespeichert.
- Welche Rechte haben Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten und wie können Sie diese ausüben?
Gemäß den Bestimmungen der Datenschutzverordnung haben Sie das Recht auf:
- Antrag auf Zugang zu den personenbezogenen Daten, die die EACEA über Sie gespeichert hat;
- gegebenenfalls eine Berichtigung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
- die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
- die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen;
- Sie können beantragen, dass Ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Standardformat an eine andere Organisation übermittelt werden (Datenübertragbarkeit).
Da die Verarbeitung eines Teils Ihrer personenbezogenen Daten auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutzverordnung beruht, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie das Recht haben, der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gemäß den Bestimmungen von Artikel 23 der Datenschutzverordnung zu widersprechen.
Da die Verarbeitung eines Teils Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe d und Artikel 50 der Datenschutzverordnung beruht, beachten Sie bitte, dass Sie diese jederzeit widerrufen können, was ab dem Zeitpunkt Ihres Widerrufs wirksam wird. Die Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung vor deren Widerruf bleibt rechtmäßig.
Bitte beachten Sie auch, dass Artikel 25 der Verordnung (EU) 2018/1725 vorsieht, dass die Organe und Einrichtungen der EU in Angelegenheiten, die ihre Tätigkeit betreffen, bestimmte Rechte von Einzelpersonen unter außergewöhnlichen Umständen und mit den in dieser Verordnung festgelegten Garantien einschränken können. Solche Einschränkungen sind in internen Vorschriften vorgesehen, die von der EACEA angenommen und im Amtsblatt der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32021Q0317%2801%29) veröffentlicht wurden.
Eine solche Einschränkung ist zeitlich begrenzt, verhältnismäßig und wahrt den Kern der oben genannten Rechte. Sie wird aufgehoben, sobald die Umstände, die die Einschränkung rechtfertigen, nicht mehr gegeben sind. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie einen genaueren Datenschutzhinweis.
In der Regel werden Sie über die wichtigsten Gründe für eine Einschränkung informiert, es sei denn, diese Information würde die Wirkung der Einschränkung als solche aufheben.
Sie haben das Recht, beim EDSB eine Beschwerde über den Umfang der Einschränkung einzureichen.
- Ihr Recht, im Falle eines Konflikts in Bezug auf personenbezogene Daten Rechtsmittel einzulegen
Bei Problemen/Fragen zu allen Aspekten des Schutzes personenbezogener Daten können Sie sich an den für die Verarbeitung Verantwortlichen unter der oben genannten Adresse und Funktionsmailbox wenden.
Sie können sich auch an den Datenschutzbeauftragten der EACEA unter der folgenden E-Mail-Adresse wenden: eacea-data-protection@ec.europa.eu.
Sie können jederzeit eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen: http://www.edps.europa.eu.
- Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
Die Verarbeitung stützt sich auf die folgenden Absätze von Artikel 5 Absatz 1 der Datenschutzverordnung:
(a) Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Organ oder der Einrichtung der Union übertragen wurde (im Unionsrecht zu regeln):
- Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+: das Unionsprogramm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1-33);
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/173 der Kommission vom 12. Februar 2021 zur Einrichtung der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur;
- Beschluss C(2021)951 der Kommission und seine Anhänge zur Übertragung von Befugnissen an die EACEA für die Verwaltung von Programmen im Rahmen des MFR 2021-2027; Dienstleistungsvertrag Nr. 2019-1985, unterzeichnet mit Tremend Software Consulting Srl und Lai-Momo Cooperativa Sociale;
- Service Level Agreement für Content Management Services (CMS), unterzeichnet zwischen EACEA und DIGIT (ref: DIGIT - SLA NO. DIGIT-039-00);
- Finanzhilfevereinbarungen, die im Rahmen der beschränkten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen EPALE National Support Services EACEA N° 02/2016, EACEA 02/2018 und ERASMUS-EDU-2022-EPALE-IBA unterzeichnet wurden.
(d) die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für die folgenden spezifischen Zwecke gegeben:
- In der Registrierungsphase können die betroffenen Personen zustimmen, von ihrem NSS per E-Mail kontaktiert zu werden, um Informations- und Werbematerialien über EPALE zu verbreiten (für NSS außerhalb der EU/des EWR beruht dies auf der ausdrücklichen Zustimmung gemäß Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung). Auf diese Weise werden sie für nationale EPALE-Aktivitäten kontaktiert (z. B. nationale Newsletter, Teilnahme an Kursen, Seminaren, Workshops und Konferenzen).
- Live-Streaming und/oder Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen.
- Die Nutzer können fakultative persönliche Daten in ihren Profildaten angeben oder aktualisieren.
Wenn die ausdrückliche Zustimmung nicht vorliegt, gilt Folgendes:
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR ist aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich und stützt sich auf Artikel 50 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung, wie im folgenden Unionsrecht anerkannt:
- Artikel 14 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
- Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,
- Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union
- Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU
Das Erasmus-Programm, das diesen Prozess finanziert, fördert die Beteiligung junger Menschen am demokratischen Leben in Europa, unter anderem durch die Unterstützung von Aktivitäten, die zur staatsbürgerlichen Erziehung und zu Partizipationsprojekten für junge Menschen beitragen, damit diese sich in der Zivilgesellschaft engagieren und lernen, sich daran zu beteiligen, und so das Bewusstsein für die gemeinsamen europäischen Werte schärfen (siehe Erwägungsgrund 28 der Erasmus-Verordnung (Verordnung (EU) 2021/817
[1] Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und der Entscheidung Nr. 1247/2002/EG Text von Bedeutung für den EWR, ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39.