Skizzenberatung für Anträge auf Erasmus+-Projekte in der Erwachsenenbildung


Im Oktober haben Einrichtungen der Erwachsenenbildung wieder die Möglichkeit, Förderanträge im Rahmen der Leitaktion 1 (Mobilität) des Erasmus+-Programms einzureichen. Die Antragsfrist für Kurzzeitprojekte ist am 04.10.2023, für Akkreditierungen am 19.10.2023.
Mit der Leitaktion 1 werden Erwachsenenbildungseinrichtungen unterstützt, die Auslandsaufenthalte zu Weiterbildungszwecken für ihr Personal und ihre Lernenden organisieren. Die Kurzzeitprojekte eignen sich besonders für Einrichtungen, die erste Erfahrungen im Erasmus+-Programm sammeln möchten. Die Akkreditierung ist für Einrichtungen gedacht, die sich langfristig am Programm beteiligen wollen.
Zusätzlich zu den Informationsveranstaltungen, die die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) zu den beiden Antragsarten organisiert, bietet die NA beim BIBB im Vorfeld der Antragsfristen individuelle Skizzenberatungen an.
Alle interessierten Einrichtungen der Erwachsenenbildung können von diesem Beratungsangebot Gebrauch machen. Auf Basis einer zuvor eingereichten Skizze besprechen die Mitarbeitenden der NA beim BIBB mit der Einrichtung die Projektidee. In einem etwa einstündigen Telefonat oder einer Videokonferenz werden Anregungen gegeben, um die Idee bestmöglich mit den Vorgaben des Programms Erasmus+ in Einklang zu bringen.
Eingereicht werden kann das Skizzenformular für ein Kurzzeitprojekt bis zum 20. September 2023. Für die Akkreditierung ist die Einreichungsfrist der Skizzenformulare am 28. September 2023.
Weitere Informationen sowie die Skizzenformulare finden Sie hier: https://www.na-bibb.de/erasmus-erwachsenenbildung/mobilitaet/beratung/?accordion=Skizzenberatung