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„Menschenrechte heute“ ist Schwerpunktthema der ÖGPB-Projektförderung 2025

Plakat mit Schriftzug "human rights".Am 15. Jänner startet die Ausschreibung 2025 der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung (ÖGPB). Auch in diesem Jahr werden Projekte gefördert, die sich mit einem spezifischen Themenbereich der politischen Erwachsenenbildung auseinandersetzen. 

Schwerpunktthema der Projektförderung 2025

Die Österreichische Gesellschaft für Politische Bildung formuliert im Rahmen ihrer jährlichen Ausschreibung zur Förderung von Bildungsprojekten ein Themenfeld als Jahresschwerpunkt. Bei der Projektförderung werden etwa 50 Prozent der gesamten Fördermittel an Projektvorhaben vergeben, die sich mit diesem thematischen Schwerpunkt auseinandersetzen. Mit den übrigen 50 Prozent der Mittel werden auch Projekte zu anderen, frei wählbaren Themen der politischen Erwachsenenbildung gefördert, um die Kontinuität der Bildungsarbeit zu gewährleisten.

Die ÖGPB stellt ihre Projektförderung 2025 unter folgenden thematischen Schwerpunkt:

Menschenrechte heute

Menschenrechte werden gewöhnlich mit Recht und Ethik (Werte) verknüpft. In nationalstaatliche Verfassungen eingegossen, sind sie indes von zentraler Bedeutung auch für Demokratie, Rechtsstaat und internationales Recht, somit auch Gegenstand von Politik.

Einerseits sind ihre Komponenten, Grund- und Freiheitsrechte, soziale Rechte und kulturelle Rechte, jeweils inhaltlich umstritten, andererseits werden diese je nach politischer Perspektive unterschiedlich favorisiert: Während der Republikanismus in den Menschenrechten vor allem die Grundrechte erblickt, pocht der Liberalismus auf den Aspekt der Freiheit. Die „zweite Generation“ des Regelwerks umfasst soziale Aspekte wie Recht auf Arbeit und wird als Beitrag des damaligen sozialistischen Blocks angesehen. Kulturelle Rechte sind wiederum im Zusammenhang mit postkolonialen Theorieansätzen auch heute Bestandteil akademischer und politischer Diskurse – etwa die Frage, ob die Menschenrechte als Individualrecht aufzufassen sind oder sozialen Gruppen kollektiv zukommen. 

Menschenrechte waren (und sind) auch immer wieder Gegenstand verschiedener Kritik. Die Debatte darüber, inwieweit das Menschenbild dieses Rechtsystems „eurozentrisch“ sei und ob es in anderen kulturellen Kontexten gelten könne, entfacht seit Längerem einen Streit zwischen Universalismus und Kulturrelativismus. Hannah Arendt kritisierte Menschenrechte wegen ihrer Bindung an Staatsangehörigkeit – Staatenlose hätten es daher schwer, als Menschen mit Rechten akzeptiert zu werden. Die feministische Kritik wiederum betraf den männlichen Blick, der Menschenrechte (jedenfalls ursprünglich) als Männerrechte ansah. 

Wiewohl als Grundrecht verbreitet, stehen die Menschenrechte heute einer Tendenz gegenüber, die sie entkräften oder ihren Umfang einengen will. Seit 2015 etwa wurde in vielen europäischen Staaten die Forderung laut, Teile der Menschenrechte, allen voran die Flüchtlingskonvention, zu „überdenken“ und neu zu verfassen. Zwar reicht ihre Geschichte bis in die Antike zurück, doch sind die Menschenrechte in ihrer heutigen Form ein Produkt der Erfahrungen mit dem NS-Regime und dem Zweiten Weltkrieg, dessen Ende sich 2025 zum 80. Mal jährt. In welchem Licht stehen die Menschenrechte heute? Können sie eine effektive Brandmauer gegen autoritäre Tendenzen bilden? Können wir angesichts der aktuellen Kriegsschauplätze auch ein „Recht auf Frieden“ aus diesem Regelwerk ableiten, wie es in der UN-Erklärung „Recht der Völker auf Frieden“ von 1984 steht? Welche Rolle spielt die Menschenrechtsbildung heute als Teil der politischen (Friedens-)Bildung?

2025 ist auch das Internationale Jahr der „Digital Citizenship Education“: eine Maßnahme des Europarats zur Steigerung der „digitalen Mündigkeit“ durch Bildung. Digitalisierung führte in den letzten Jahrzehnten nicht nur zu technologischen Errungenschaften, sondern auch zu sozialen Spaltungen entlang Alter, Bildung, Gender, Wohlstand und globaler Nord-Süd-Verhältnisse. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob es nicht Zeit ist, über „digitale Rechte“ als Menschenrechte nachzudenken – auch im Rahmen der politischen Bildung.

Die ÖGPB lädt ein, Projekte zu diesen und ähnlichen Fragen sowie mit allgemeinen Informationen zu Menschenrechten einzureichen. 

Bedingungen der Projektförderung

Erwachsenenbildungseinrichtungen in ganz Österreich können an der Ausschreibung teilnehmen. Die Einreichung der Anträge ist von 15. Jänner bis 15. März über die Website der ÖGPB möglich. Der Durchführungszeitraum der geförderten Projekte erstreckt sich von 1. Juli 2025 bis 31. August 2026. Gefördert werden Projekte der politische Erwachsenenbildung bis zu einem Betrag von max. 5.500 Euro. Die finanziellen Mitteln für die jährliche Projektförderung stellen die Mitgliedsbundesländer der ÖGPB und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zu gleichen Teilen zur Verfügung. Die detaillierten Bedingungen der Projektförderung sind auf der Website der Österreichischen Gesellschaft für Politische Bildung zu finden.

Weitere Informationen: https://www.politischebildung.at/projektfoerderung/ausschreibung/

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