Förderung von Projekten zum Thema „Transfer in der inklusiven Bildung“


Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Richtlinien zur Förderung von Projekten zum Thema „Transfer in der inklusiven Bildung“ bekanntgegeben.
Inklusive Bildung bedeutet, allen Menschen unabhängig von ihren Fähigkeiten gleiche Bildungschancen und Teilhabe an der (Bildungs-)Gesellschaft zu ermöglichen. Deutschland hat sich im Jahr 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen über alle Bildungsstufen hinweg – von der frühen über die schulische und berufliche Bildung bis hin zur Hochschule und Weiterbildung – gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.
Auf dem Weg dorthin wurden bereits große Fortschritte erzielt. Doch wie ein Bericht des UN-Fachausschusses (UN-CRPD, 2023) feststellt, gibt es noch Nachholbedarf. Die bisherigen Bemühungen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sind nicht ausreichend, um ein flächendeckendes inklusives Bildungssystem zu schaffen. Der Nationale Bildungsbericht wie auch einschlägige Studien bildungsbezogener Stiftungen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zeigen zudem große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auf.
Ein ungelöstes Problem bleibt wohl die systematische und nachhaltige Verbreitung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und pädagogischen Innovationen in der Praxis. Die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) knüpft an die bisherige und laufende Forschung im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung an, um dieses Ziel weiter voranzutreiben. Projektskizzen, die auf das Thema einzahlen, können bis zum 08. Januar 2025 eingereicht werden.
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