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Vijesti

Förderung für „Berufliche Weiterbildung“ ab sofort möglich

Wer eine berufliche Weiterbildung plant oder seinen Mitarbeitenden eine Weiterbildung ermöglichen möchte, kann ab sofort über die Landesförderung „Berufliche Weiterbildung“ in Sachsen eine finanzielle Unterstützung von bis zu 4.500 Euro erhalten.

Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 Euro werden mit Übernahme von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten unterstützt, bis zu 80 Prozent sind es bei geringfügig Beschäftigten. Auch Unternehmen und Selbstständige mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz oder Niederlassung in Sachsen, die Mitarbeitende mit einer beruflichen Weiterbildung fördern möchten, steht das Förderprogramm offen. Sie dürfen sich auf einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten freuen.

Unterstützt werden individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie zum Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit und zur Steigerung der Beschäftigungschancen.

Weiterführende Informationen zu den Richtlinien des Förderprogramms, den Voraussetzungen und der Antragsstellung finden sich auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.

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