Qualifizierungschancengesetz – Vorbereiten auf den digitalen Wandel
Da durch die Digitalisierung zum Teil erhebliche Anforderungen an die Beschäftigten gestellt werden, mit denen Arbeitnehmende und Betriebe nicht allein gelassen werden sollen, ist nun das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Seit Beginn des Jahres werden die Beschäftigten dabei unterstützt, ihre Kompetenzen in Sachen Digitalisierung auszubauen. Damit sind sie besser für den digitalen Wandel auf dem Arbeitsmarkt gewappnet.
Unternehmen und Beschäftigte bleiben zwar für die Weiterqualifizierung selbst verantwortlich, werden aber durch die Bundesagentur für Arbeit in der Realisierung von Weiterbildungsvorhaben unterstützt: Ein Teil der Kosten für Weiterbildungen im Bereich Digitalisierung kann von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass dabei Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über eine Anpassungsfortbildung hinausgehen.
Arbeitgeber erhalten Zuschüsse zu den Lohnkosten, wenn sie Beschäftigte während der Weiterbildung freistellen und ihnen das Arbeitsentgelt in der Zeit weiterzahlen. Dabei richtet sich die Arbeitgeberbeteiligung an den Weiterbildungskosten nach der Größe des Unternehmens. Können bei Kleinstunternehmen (mit weniger als zehn Mitarbeitenden) bis zu 100 Prozent der Weiterbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, müssen größere Unternehmen einen größeren Teil der Kosten selbst tragen. Bei kleinen und mittleren Unternehmen sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent möglich.
Das Qualifizierungschancengesetz finden Sie hier.